• Art des Anhängers  (Baumaschinenanhänger, Multitransport,...)
  • Zustand (Laufleistung, Pflege,...)
  • Marktgängigkeit
  • Modellwechselzyklen

Als Faustregel gilt

Für die Anmeldung des Anhängers sind 20% vom Kaufwert abzuziehen.
Für jeden Monat ab der erstmaligen Zulassung wird 1% vom verbliebenen Wert abgezogen.

Übrig bleibt der UNGEFÄHRE Restwert Ihres Anhängers.

Oskar_Burch
Oskar Burch
+41 44 851 80-83
o.burch@hrbanhaenger.ch
Bernhard_Reiniger
Bernhard Reiniger
+41 44 851 80 94
b.reiniger@hrbanhaenger.ch